25. April 2024

Regelungen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 02.05.2022

Am Freitag, den 29.04.2022 endet die Corona-Testpflicht in allen hessischen Schulen und damit auch die Eintragung der Durchführung in das Testheft Ihrer Kinder.

Ab Freitag, den 29.04.2022 werden wir für die Kinder wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Selbsttestung zu Hause zur Verfügung stellen. Ihre Kinder erhalten am Freitag eine originalverpackte Testbox (5er Packung) mit 5 Tests.

Diese Packung soll für 2 Wochen reichen. Die nächste Testausgabe erfolgt dann am Montag, den 16.05.22. Bitte informieren Sie uns weiterhin über positive Schnelltests und halten Sie die Quarantäneregeln ein!

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind an der freiwilligen Durchführung des Tests ab dem 16.05.22 teilnehmen soll, teilen Sie dies der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer mit.

Weiterhin nehmen Sie bitte das Schreiben zum Schulbetrieb ab dem 02.05.2022 von Herrn Kultusminister
Prof. Dr. R. Alexander Lorz zur Kenntnis. Unter dem Menüpunkt Corona finden Sie neben diesem
Schreiben auch die aktuellen Corona-Regelungen für die Schule.